faktisches Arbeitsverhältnis

faktisches Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis n: faktisches Arbeitsverhältnis n de facto employment relationship

German-english law dictionary. 2013.

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  • faktisches Arbeitsverhältnis — liegt vor, wenn der ⇡ Arbeitsvertrag von vornherein nichtig oder durch ⇡ Anfechtung rechtsunwirksam ist, der Arbeitnehmer die Arbeit aber bereits aufgenommen hat. In Anlehnung an das Gesellschaftsrecht (⇡ faktische Gesellschaft) entwickelte… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitsverhältnis — Posten; Stellung; Job; Stelle; Anstellung * * * Ạr|beits|ver|hält|nis 〈n. 11〉 Rechtsverhältnis zw. Arbeitnehmer u. Arbeitgeber ● in einem Arbeitsverhältnis stehen angestellt, dauernd gegen Entgelt beschäftigt sein; in keinem Arbeitsverhältnis… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitsverhältnis — ein durch den ⇡ Arbeitsvertrag auf Austausch von Arbeitsleistung und Vergütung gerichtetes ⇡ Dauerschuldverhältnis, das z.T. bes. Regelungen unterliegt. Dadurch, dass der ⇡ Arbeitnehmer mit seiner Person in die Erfüllung der Vertragspflichten… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitsvertrag — I. Begriff/gesetzliche Regelung:Schuldrechtlicher gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung abhängiger Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Der A. ist eine besondere Art des ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Badische Neueste Nachrichten — (BNN) Beschreibung …   Deutsch Wikipedia

  • Bruchsaler Rundschau — Badische Neueste Nachrichten (BNN) Beschreibung baden württembergische Tageszeitung …   Deutsch Wikipedia

  • Pforzheimer Kurier — Badische Neueste Nachrichten (BNN) Beschreibung baden württembergische Tageszeitung …   Deutsch Wikipedia

  • faktischer Vertrag — fạktischer Vertrag,   Rechtsverhältnis, das vertragliche Rechte und Pflichten erzeugt, die jedoch nicht auf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen beruhen, sondern durch ein tatsächliches (faktisches) Verhalten (z. B. bloßes Abstellen eines… …   Universal-Lexikon

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